Fachoberschulen

Dauer

Zweijähriger Bildungsgang

  • 2 Jahre Vollzeit

Einjähriger Bildungsgang

  • 1 Jahr Vollzeit
  • 2 Jahre berufsbegleitend

Aufnahmevoraussetzungen

(1) Voraussetzung für die Aufnahme in den zweijährigen Bildungsgang der Fachoberschule ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger mittlerer Schulabschluss, der durch ein in Deutschland ausgestelltes Zeugnis nachzuweisen ist. Eine im Ausland erworbene schulische Qualifikation ist dem Zeugnis gemäß Satz 1 gleichgestellt, wenn es von der oberen Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannt worden ist.

(2) Die Aufnahme in den einjährigen Bildungsgang setzt zusätzlich voraus:

  1. einen im Hinblick auf die Fachrichtung einschlägigen Berufsabschluss nach Bundes- oder Landesrecht von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer oder
  2. eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in einem für die Fachrichtung einschlägigen Beruf, sofern der Berufsabschluss im Hinblick auf die Fachrichtung nicht einschlägig ist.

(3) Bewerber für die Fachrichtung Gestaltung haben ergänzend zu den Aufnahmevoraussetzungen gemäß den Absätzen 1 und 2 in einer Aufnahmeprüfung ihre bildnerisch-praktischen Fähigkeiten zu zentral vorgegebenen Themen nachzuweisen.