Kollegs – Institute zur Erlangung der Hochschulreife

Aufbau und Dauer

  • 3-5 Jahre Vollzeit

(1) Die Ausbildung an Kollegs gliedert sich in den einjährigen Vorkurs, die einjährige Einführungsphase sowie die zweijährige Kursphase mit den Jahrgangsstufen 11 und 12. Bewerber am Kolleg, deren Herkunftssprache nicht die deutsche Sprache ist und deren Kenntnisse der deutschen Sprache für eine Teilnahme am Regelunterricht nicht ausreichen, sollen eine Vorbereitungsklasse besuchen.

(2) Die Besuchsdauer beträgt bei Aufnahme in den Vorkurs höchstens fünf Schuljahre und bei Aufnahme in die Einführungsphase höchstens vier Schuljahre. Sie kann, wenn die allgemeine Hochschulreife nicht erworben wurde, um den für die Wiederholung der Jahrgangsstufe 12 und der Abiturprüfung erforderlichen Mindestzeitraum von einem Jahr überschritten werden.

Aufnahmevoraussetzungen

(1) Die Aufnahme in ein Kolleg setzt voraus, dass der Bewerber

  1. eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit ausgeübt hat,
  2. nicht bereits die allgemeine Hochschulreife besitzt,
  3. nicht bereits zweimal
    • erfolglos die Prüfung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife abgelegt hat oder
    • zu dieser Prüfung nicht zugelassen wurde und
  4. die Anforderungen nach Absatz 3 oder 4 erfüllt.

(2) Zeiten einer Berufsausbildung werden auf die Berufstätigkeit angerechnet. In begründeten Fällen kann der Schulleiter vom Erfordernis einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit ganz oder teilweise absehen, insbesondere bei

  1. Inanspruchnahme von Elternzeit oder tatsächlicher Betreuung eines minderjährigen Kindes oder einer pflegebedürftigen Person,
  2. einer durch Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesenen Arbeitslosigkeit,
  3. Ableistung von Bundesfreiwilligendienst, Wehr- oder Zivildienst oder
  4. Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres.

(3) In den Vorkurs kann aufgenommen werden, wer

  1. den Hauptschulabschluss oder einen diesem gleichgestellten mittleren Schulabschluss besitzt und
  2. nicht mehr schulpflichtig ist.

Bewerber am Kolleg müssen zusätzlich zu Beginn des Schuljahres das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine im Ausland erworbene schulische Qualifikation ist dem Hauptschulabschluss oder mittleren Schulabschluss gleichgestellt, sofern der Nachweis hierüber von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannt worden ist.

(4) In die Einführungsphase kann aufgenommen werden, wer

  1. am Ende eines Vorkurses versetzt wurde oder
  2. den Realschulabschluss oder einen diesem gleichgestellten Schulabschluss besitzt und zu Beginn des Schuljahres das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Bewerber am Kolleg, welche die Voraussetzungen nach Satz 1 Nummer 1 nicht erfüllen, werden auch dann in die Einführungsphase aufgenommen, wenn sie die Aufnahmeprüfung gemäß § 5 bestanden haben. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend.

(5) Berufsausbildung im Sinne von Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 ist

  1. eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
  2. eine schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung oder
  3. der Erwerb der Befähigung für die Laufbahn eines Beamten mit Ausnahme der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1.

Bildungsstätten

Erzgebirgskolleg Breitenbrunn

Schachtstraße 128
08359 Breitenbrunn
037756 1289
www.erzgebirgskolleg.de

F+U Sachsen gGmbH - Kolleg am Julius-Adolph-Stöckhardt-Gymnasium

Rathausstraße 7
09111 Chemnitz
0371 66601-50
www.stoeckhardt-gymnasium.de

Freiberg-Kolleg

Bergstiftgasse 1
09599 Freiberg
03731 356680
www.freiberg-kolleg.de

Leipzig-Kolleg

Czermaks Garten 8
04103 Leipzig
0341 140639-11
www.leipzig-kolleg.de

Vogtland-Kolleg am Diesterweg-Gymnasium

Diesterwegstraße 3
08523 Plauen
03741 30067-0
www.diesterweg-gymnasium.de