Bachelor (grundständiges Studium / DQR-Niveau 6)

  • erster akademischer und gleichzeitig eigenständiger berufsqualifizierender Abschluss
  • Der Eintritt in die Berufstätigkeit ist mit diesem Abschluss sofort möglich. Es besteht aber auch die Variante, das Studium an einer ausländischen oder deutschen Hochschule fortzusetzen und dort den Master abzulegen.
  • Vermittlung von wissenschaftlichen Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogenen Qualifikationen
  • Die für den Berufszugang wichtigen Informationen zum Studiengang und den erworbenen Qualifikationen ergeben sich aus dem für Bachelorstudiengänge zwingend vorgeschriebenen Diploma-Supplement.
  • Das Diploma Supplement wird dem Abschlusszeugnis beigefügt.
  • Bachelorstudiengänge sehen obligatorisch eine Bachelorarbeit vor.
  • Der Bachelor als erster berufsqualifizierender Abschluss ist der Regelabschluss eines Hochschulstudiums.
  • Bachelorabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse der Fachhochschulen.
  • Im Öffentlichen Dienst eröffnen Bachelorabschlüsse den Zugang zum gehobenen Dienst.
  • Bachelorabschlüsse vermitteln die der allgemeinen Hochschulreife entsprechende Hochschulzugangsberechtigung.

Zugangsvoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulreife
  • fachgebundene Hochschulreife
  • für Fachhochschulen und Berufsakademien die  Fachhochschulreife

Regelstudienzeit

  • 3 bis 4 Jahre