Begriffe Maßnahme mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf/Umschulung 

Diese Maßnahmen sind für Arbeitssuchende gedacht, mit deren Berufsabschluss kaum Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt bestehen (Förderung über Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit) oder für Personen, die ihren Beruf aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigunggen nicht mehr ausüben können (Förderung über einen Reha-Träger).

Eine Umschulung setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. Der Teilnehmer erhält eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechend Rahmenplan mit Prüfung bei der zuständigen prüfenden Stelle oder eine Berufsfachschulausbildung. Auch so geförderte Fachschulstudiengänge beispielsweise im Sozialwesen werden umgangssprachlich als Umschulung bezeichnet.