Industrie- und Handelskammer (IHK)

Die Industrie- und Handelskammern sind selbstverwaltende Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben die Aufgabe, das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden aus Industrie, Handel und Dienstleistung einer festgelegten Region zu vertreten und zu wahren. Ihre Aufgaben strukturieren sich in drei wichtige Säulen:

  • Wirtschaftspolitische Interessenvertretung im Kammerbezirk, auf Landes- und Bundesebene
  • Wahrnehmung hoheitlicher, vom Staat speziell übertragener Aufgaben
  • Servicedienste für die Wirtschaft im Kammerbezirk

Eine Pflichtaufgabe der Industrie- und Handelskammern ist die Wahrnehmung der Rolle als "Zuständige Stelle" in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Daneben wirken Industrie- und Handelskammern bzw. angegliederte Bildungseinrichtungen als Anbieter von Veranstaltungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung.