Begriffe "Höhere Berufsbildung" bzw. "Aufstiegsfortbildung"

Die Höhere Berufsbildung bzw. Aufstiegsfortbildung basiert auf einer abgeschlossenen Ausbildung und einer Phase beruflicher Erfahrungssammlung. Sie führt zu einem höheren Berufsabschluss im gleichen Berufsfeld, der über eine Prüfung bei der zuständigen prüfenden Stelle erreicht wird. Die erforderliche Qualifikation kann nicht durch eine direkt an die Schulbildung anschließende Ausbildung, sondern nur durch Fortbildung erworben werden.

Beispiele

  • Geprüfte Bilanzbuchhalter
  • Staatlich anerkannte Erzieher
  • Maurer- und Betonbauermeister
  • Geprüfte IT-Entwickler
  • Geprüfte Berufspädagogen

Der Begriff "Höhere Berufsbildung" setzt sich zunehmend als neue Bezeichnung für die bewährte Aufstiegsfortbildung durch. Er verdeutlicht – übrigens auch in unseren deutschsprachigen Nachbarländern wie Österreich und Schweiz – die hochwertigen Qualifizierungsoptionen, die im Anschluss an eine berufliche Erstausbildung bestehen und ihren Absolventen attraktive Entwicklungsperspektiven eröffnen. Gleichzeitig spiegelt der Begriff die Nähe zur betrieblichen Praxis wider. Genauso wie die berufliche Erstausbildung richtet sich die Gestaltung der Abschlüsse der Höheren Berufsbildung eng an den konkreten Fachkräftebedarfen und Qualifikationsanforderungen der Unternehmen aus.