Handwerkskammer (HWK)
Die Handwerkskammern sind selbstverwaltende Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben die Aufgabe, das Gesamtinteresse des Handwerks einer festgelegten Region zu vertreten und zu wahren. Sie vertreten:
- Betriebe im zulassungspflichtigen Handwerk
- Betriebe im zulassungsfreien Handwerk
- Betriebe im handwerksähnlichen Gewerbe
- Kleinunternehmen
Eine Pflichtaufgabe der Handwerkskammern ist die Wahrnehmung der Rolle als "Zuständige Stelle" in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Daneben wirken Handwerkskammern bzw. angegliederte Bildungseinrichtungen als Anbieter von Veranstaltungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung.