Handwerkskammer (HWK)

Die Handwerkskammern sind selbstverwaltende Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben die Aufgabe, das Gesamtinteresse des Handwerks einer festgelegten Region zu vertreten und zu wahren. Sie vertreten:

  • Betriebe im zulassungspflichtigen Handwerk
  • Betriebe im zulassungsfreien Handwerk
  • Betriebe im handwerksähnlichen Gewerbe
  • Kleinunternehmen

Eine Pflichtaufgabe der Handwerkskammern ist die Wahrnehmung der Rolle als "Zuständige Stelle" in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Daneben wirken Handwerkskammern bzw. angegliederte Bildungseinrichtungen als Anbieter von Veranstaltungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung.