Prämiengutscheine und Weiterbildungssparen in der 3. Förderphase der Bildungsprämie

Die IHK - Infostelle Bildung ist Beratungsstelle zur Bildungsprämie 

Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, führte die Bundesregierung eine "Bildungsprämie" ein. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Außerdem müssen Bildungsausgaben als Investition verstanden werden - auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren. Dies geschieht mit Hilfe von zwei Komponenten zur Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung:

Prämiengutscheine

Die erste Säule der Bildungsprämie ist der Prämiengutschein. Er dient zur Förderung individueller beruflicher Weiterbildung von Erwerbstätigen mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Stunden und einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 20.000 € bei Einzelveranlagung bzw. 40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung. Nachzuweisen ist das anhand des Arbeitsvertrages oder einer aktuellen Gehaltbescheinigung bzw. des Einkommensteuerbescheides für das letzte oder vorletzte Jahr oder anderer geeigneter Belege. Gefördert werden 50% der Lehrgangsgebühren bis maximal 500 €. Der Prämiengutschein kann im Kalenderjahr einmal in Anspruch genommen werden und wird Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle ausgestellt. Erst danach darf eine entsprechende Weiterbildung beginnen oder berechnet oder bezahlt werden.

Die berufliche Weiterbildung darf in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein maximal 1000 € kosten und muss sich auf Ihre ausgeübte oder angestrebte berufliche Tätigkeit beziehen, allgemein zugänglich sein. Für innerbetriebliche und arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen und Trainings, akademische Vollzeit-Studiengänge, Weiterbildung im Rahmen der allgemeinen Lebensführung, Einzelunterricht, Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongresse oder Messen sowie anderweitig geförderte Bildungsangebote werden keine Gutscheine ausgestellt. Inwiefern ein Weiterbildungsziel alle Kriterien erfüllt, stellen die Beratungsstellen im Rahmen des persönlichen Beratungsgesprächs fest. Im Regelfall wird das vorab im telefonischen Dialog abgeklärt.

Spargutscheine

Die zweite Säule der Bildungsprämie ist das Weiterbildungssparen. Hier können Erwerbstätige unabhängig vom Einkommen eine Entnahme aus dem Ansparguthaben von Anlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz zu Weiterbildungszwecken tätigen, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Dazu wird ihnen im persönlichen Beratungsgespräch ein Spargutschein ausgestellt.

Website der Bildungsprämie