Besondere Rechtsvorschriften (RV)

Berufliche Fortbildungen können durch regionale Besondere Rechtsvorschriften von Zuständigen Stellen geregelt werden, solange das zuständige Bundesministerium von der Ermächtigung zur Regelung von beruflichen Fortbildungen durch Rechtsverordnungen nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung nicht Gebrauch macht.