Weiterbildung mit staatlicher Prüfung – das Fachschulstudium (DQR-Niveau 6)

Grundlagen

Grundlage ist die Rahmenvereinbarung über Fachschulen – ein Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder. Der Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Ausbildung an Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer in Form einer Rahmenvereinbarung ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Fachschulausbildungen in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.

Fachschulstudiengänge werden durch staatliche Fachschulen und nichtstaatliche Fachschulen mit dem Status -staatlich genehmigt- oder -staatlich anerkannt- angeboten. Fachschulstudien dauern in der Regel 2 bis 3 Jahre in Vollzeit oder in Teilzeit entsprechend länger (Abendfachschule). Voraussetzungen sind der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung und Berufspraxis oder eine entsprechend lange praktische Berufstätigkeit. Abgeschlossen werden Fachschulstudien mit einer staatlichen Abschlussprüfung auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen und gemäß der Schulordnung des betreffenden Bundeslandes. Der Prüfungsausschuss wird von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde bestellt.

Neben Fachschulstudiengängen mit staatlichen Abschlussprüfungen können an Ergänzungsschulen den Fachschulstudien organisatorisch ähnliche Bildungsgänge mit interner Prüfung durch den Bildungsanbieter angeboten werden.

Fachschule für Wirtschaft

Voraussetzungen

Berufsabschluss oder Berufspraxis im kaufmännisch-verwaltenden Bereich

Abschlüsse

Staatlich geprüfte Betriebswirte in einer Fachrichtung

Staatlich geprüfte Betriebswirte sind befähigt, als gehobene Fachkräfte kaufmännische Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung selbstständig und verantwortlich wahrzunehmen. Sie besitzen ein erweitertes kaufmännisches Grundwissen und ein an betrieblichen Funktionen und Wirtschaftszweigen orientiertes qualifiziertes Fachwissen. Den staatlich geprüften Betriebswirten bietet sich von der Beschaffung bis zum Absatz ein weites Betätigungsfeld. Sie nehmen planende, disponierende, informierende und kontrollierende Aufgaben wahr und besitzen Kenntnisse und Fertigkeiten, in bestimmten Branchen und betrieblichen Positionen verantwortliche und selbstständige Funktionen wahrzunehmen.

Fachschule für Technik

Voraussetzungen

Berufsabschluss oder Berufspraxis im gewerblich-technischen Bereich

Abschlüsse

Staatlich geprüfte Techniker in einer Fachrichtung

Staatlich geprüfte Techniker sind befähigt, innerhalb bestimmter Arbeitsbereiche technische Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen. Sie können in allen Wirtschaftsbereichen und zahlreichen Verwaltungen tätig sein. Als mittlere Führungskräfte stehen sie zwischen Facharbeiter und Ingenieur. Neben Handel und Handwerk bietet ihnen vor allem die Industrie vielfältige Aufgaben in allen technischen Funktionsbereichen (Konstruktion, Entwicklung, Fertigungsplanung, Arbeitsvorbereitung und Produktion). Diese Aufgaben erstrecken sich ebenso auf Kontrolle und Betriebsüberwachung wie auf Materialprüfung und die Arbeit in Laboratorium, Einkauf, Verkauf, Kundendienst. Tätigkeiten in Betriebsbauabteilungen und in der Energieversorgung kommen hinzu.

Fachschule für Sozialwesen

Voraussetzungen

Berufsabschluss oder Berufspraxis im sozialen, pflegenden oder erzieherischen Bereich

Abschlüsse

Staatlich anerkannte Erzieher, Familienpfleger, Haus- und Familienpfleger, Heilerziehungspfleger

Die Gesamtausbildung diesem im Fachbereich umfasst eine schulische und eine berufspraktische Ausbildung.

Landwirtschaftliche Fachschule

Voraussetzungen

Berufsabschluss oder Berufspraxis im Bereich der Haus-, Garten- und Landwirtschaft

Abschlüsse

Staatlich geprüfte Wirtschafter oder Techniker in einer Fachrichtung
Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirte oder hauswirtschaftliche Betriebsleiter

Von der Planung und Organisation bis zur praktischen Mitarbeit reicht das Tätigkeitsspektrum der staatlich geprüften Wirtschafter. Der Wirtschafter führt praktische Arbeiten aus, aber noch mehr ist er damit beschäftigt, zu planen, zu organisieren, zu kontrollieren, zu kalkulieren und nicht zuletzt unternehmerisch tätig zu entscheiden und damit zu führen.

Fachschule für Gestaltung

Voraussetzungen

Berufsabschluss oder Berufspraxis im gestalterischen oder gewerblich-technischen Bereich

Abschlüsse

Staatlich geprüfte Gestalter in einer Fachrichtung

Staatlich geprüfte Gestalter sind Fachkräfte, die sich spezialisiert haben, um die verschiedensten Materialien zu gestalten, zu modellieren oder Modelle zu entwickeln. Dabei übernehmen sie planende und gestalterische Aufgaben oder überwachen die Herstellung.

Übersicht von Studiengängen auf den Gebieten Wirtschaft und Sozialwesen

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Übersicht von Studiengängen auf den Gebieten Technik und Gestaltung

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Studiengänge an Fachschulen in Sachsen

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