Berufsakademie Sachsen (DQR-Niveau 6)

University of Cooperative Education

Die Staatlichen Studienakademien der Berufsakademie Sachsen bieten eine hochschuladäquate Ausbildung an, die sich durch eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis auszeichnet. Der Praxisbezug erfolgt in Ausbildungsstätten. Diese Ausbildungsstätten sind Unternehmen, die gewährleisten, dass die wesentlichen praktischen Inhalte vermittelt werden sowie projektorientiert ausgebildet wird.

Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind ebenso wie die früheren Diplomabschlüsse von Berufsakademien hochschulrechtlich Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.

www.ba-sachsen.de

Zugangsvoraussetzungen in Sachsen

allgemeine Hochschulreife/Abitur
(Erlangung an einem Abendgymnasium oder Kolleg/3 Jahre)
oder
Fachhochschulreife
(Erlangung an einer Fachoberschule, 1 Jahr Vollzeit/2 Jahre Teilzeit)
oder
fachgebundene Hochschulreife für einen entsprechenden Studiengang
oder
eine von der Berufsakademie Sachsen als gleichwertig anerkannte Vorbildung
oder
Meisterprüfung
oder
nach einem Beratungsgespräch an der Berufsakademie Sachsen: Fortbildungsabschluss auf der Grundlage einer Fortbildungsordnung nach § 53 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder nach § 42 der Handwerksordnung (HwO) oder von Fortbildungsprüfungsregelungen nach § 54 BBiG oder § 42a HwO, sofern der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst
oder
nach einem Beratungsgespräch an der Berufsakademie Sachsen: staatliches Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst nach SchiffsoffizierAusbildungsverordnung (SchOffzAusbV)
oder
nach einem Beratungsgespräch an der Berufsakademie Sachsen: Abschluss von Fachschulen entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz)
oder
nach einem Beratungsgespräch an der Berufsakademie Sachsen: Abschluss aufgrund einer landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe
oder
andere berufliche Fortbildungsabschlüsse, wenn sie durch die Berufsakademie als gleichwertig anerkannt sind (die Anerkennung setzt voraus, dass die berufliche Fortbildung auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut, eine Aufstiegsfortbildung beinhaltet, mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst und in Inhalt und Ausbildungstiefe einer Meisterprüfung entspricht. Gleiches gilt für Fortbildungen, die an staatlichen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien angeboten werden und in Inhalt und Ausbildungstiefe einer Meisterprüfung entsprechen)
oder
abgeschlossene Berufsausbildung und Bestehen einer Zugangsprüfung 

Studienbereiche, Abschlüsse, Standorte und Studiengänge

Gesundheits- und Sozialwesen

Technik

Wirtschaft