Master (weiterführendes Studium / DQR-Niveau 7)

  • weiterer akademischer und berufsqualifizierender Abschluss, der nur erworben werden kann, wenn bereits ein erster akademischer berufsqualifizierender Abschluss vorliegt
  • Masterstudiengänge sind nach den Profiltypen "stärker anwendungsorientiert" und "stärker forschungsorientiert" zu differenzieren. Die für den Berufszugang wichtigen Informationen zum Studiengang und den erworbenen Qualifikationen ergeben sich aus dem für Masterstudiengänge zwingend vorgeschriebenen Diploma-Supplement.
  • Das Diploma Supplement wird dem Abschlusszeugnis beigefügt.
  • Masterstudiengänge sehen obligatorisch eine Masterarbeit vor.
  • Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- oder Magisterabschlüsse an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.
  • Im Öffentlichen Dienst eröffnen Masterabschlüsse den Zugang zum höheren Dienst.
  • Masterabschlüsse, die an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen oder an Fachhochschulen erworben wurden, berechtigen grundsätzlich zur Promotion (DQR-Niveau 8).

Zugangsvoraussetzungen

  • bereits erworbener berufsqualifizierender Hochschulabschluss (z. B. Diplom oder Bachelor) sowie
  • ggf. Nachweis besonderer Qualifikationen (besondere Zulassungsvoraussetzungen – z. B. spezielle Sprachkenntnisse, Aufnahmetest und Ähnliches)

Regelstudienzeit

  • 1 bis 2 Jahre