Schulische Berufsausbildung –
Ausbildung in der Berufsfachschule –
vollzeitschulische Berufsausbildung

Merkmale

Charakteristisches Merkmal für die schulische Berufsausbildung ist die Durchführung der Berufsausbildung ausschließlich in einer Berufsfachschule. Die Ausbildung besteht somit nur aus einem schulischen Teil und wird als vollzeitschulische Ausbildung bezeichnet.

Grundlagen

Die Ausbildung in den Berufsfachschulen erfolgt je nach Ausbildungsberuf nach Bundes- oder nach Landesrecht.

Berufsfachschulen sind Schulen mit einer Ausbildungsdauer von mindestens einem Jahr, für deren Besuch keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird. Sie haben die Aufgabe, allgemeine und fachliche Lerninhalte zu vermitteln und den Schüler zu befähigen, den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einem Teil der Berufsausbildung in einem oder mehreren anerkannten Ausbildungsberufen zu erlangen oder ihn zu einem Berufsausbildungsabschluss zu führen, der nur in Schulen erworben werden kann.

Für den Besuch der Berufsfachschule wird in der Regel keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt. Für viele Bildungsgänge sind der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss bzw. der Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung.

Neben Ausbildungen an Berufsfachschulen mit staatlichen Abschlussprüfungen oder Kammerprüfungen können an Ergänzungsschulen organisatorisch ähnliche Ausbildungsgänge mit interner Prüfung durch den Bildungsanbieter angeboten werden.  

Bildungsangebote

Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung (DQR-Niveau 4) – in Sachsen:

  • Musikinstrumentenbauer
  • Kosmetiker
  • Uhrmacher

Berufsbildungsabschluss, der nach Bundesrecht geregelt ist (DQR-Niveau 4) – in Sachsen:

  • Altenpfleger
  • Diätassistenten
  • Ergotherapeuten
  • Gesundheits- und Kinder-/Krankenpfleger
  • Hebammen/Entbindungspfleger
  • Logopäden
  • Masseure und medizinische Bademeister
  • Medizinisch-technische Assistenten
  • Notfallsanitäter
  • Orthoptisten
  • Pharmazeutisch-technische Assistenten
  • Physiotherapeuten
  • Podologen

Berufsbildungsabschluss, der nach Landesrecht geregelt ist (DQR-Niveau 4) – in Sachsen:

  • Medizinische Dokumentationsassistenten
  • Krankenpflegehelfer
  • Sozialassistenten

Berufsbildungsabschluss an einer Ergänzungsschule – in Sachsen:

  • Anästhesietechnische Assistenten
  • Art Consultants
  • Darsteller für dramatische Bühnenkunst
  • Designer
  • Europakorrespondenten
  • Ganzheitskosmetiker / Vitalassistenten / Wellnesskosmetiker
  • Operationstechnische Assistenten

Kosten

Für die Auszubildenden können folgende Kosten entstehen:

  • Lehrgangsgebühren/Schulgeld (an privaten Ausbildungsstätten) - monatlich oder in Raten zu zahlen
  • Anmeldegebühren
  • Kosten für Eignungsprüfungen
  • Kosten für Lernmittel und Fachliteratur
  • Kosten für Arbeitsmaterialien
  • Prüfungsgebühren

Für schulische Ausbildungen besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit gemäß den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Über die Förderungsvoraussetzungen informieren die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung.

Ausbildungsvergütung

Für schulische Ausbildungen wird im Regelfall keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Ausnahmen: beispielsweise Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger 

Ausbildung an Berufsfachschulen in Sachsen

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