Betriebliche Berufsausbildung –
Ausbildung in Betrieb und Berufsschule –
Duale Berufsausbildung
Merkmale
Charakteristisches Merkmal für die duale Berufsausbildung ist die Kooperation der Betriebe mit Berufsschulen bei der Durchführung der Berufsausbildung.
Die Ausbildung besteht deshalb aus einem betrieblichen und einem schulischen Teil. Der betriebliche Teil findet im Ausbildungsbetrieb und der schulische Teil in der Berufsschule statt. Ausbildungsbetrieb und Berufsschule bilden gemeinsam das duale System der Berufsausbildung.
Grundlagen
Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO).
Die betriebliche Ausbildung in den anerkannten Ausbildungsberufen ist in Ausbildungsordnungen rechtlich geregelt. Für den Unterricht in der Berufsschule gilt der Lehrplan.
Grundsätzlich wird für die Aufnahme der Berufsausbildung keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Entscheidung über notwendige Vorkenntnisse als Voraussetzung zur Berufsausbildung obliegt dem Ausbildungsbetrieb.
Die Berufsausbildung in den Betrieben wird von der jeweiligen "zuständige Stelle" (z. B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) gefördert und überwacht.
Die Zwischen- und Abschlussprüfungen werden von der jeweiligen zuständigen Stelle durchgeführt.
Kosten
Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei.
Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
- anteilig Fahrtkosten und
- Kosten für auswärtige Unterbringung
entstehen.
Ausbildungsvergütung
Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung.
Abschlüsse
Zweijährige duale Ausbildungen führen zu Berufsabschlüssen auf dem DQR-Niveau 3.
Drei- und dreieinhalbjährige duale Ausbildungen sowie berufliche Umschulungen nach BBiG führen zu Berufsabschlüssen auf dem DQR-Niveau 4.