Instrumente zur Förderung der individuellen Weiterbildung:
Prämiengutscheine und Weiterbildungssparen im Rahmen der Bildungsprämie

Die IHK - Infostelle Bildung ist Beratungsstelle zur Bildungsprämie

Die Bildungsprämie

Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, führte die Bundesregierung eine "Bildungsprämie" ein. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Außerdem müssen Bildungsausgaben als Investition verstanden werden - auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren. Dies geschieht mit Hilfe von zwei Komponenten zur Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung:

  • Einen Prämiengutschein im Wert von max. 500 € können Erwerbstätige (einschließlich geringfügig Beschäftigte mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Mindestbeschäftigungszeit von 15 Stunden, Aufstocker, Beschäftigte in Elternzeit) erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten unter Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.

  • Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.

Der Prämiengutschein

Prämiengutscheine können nur für Kurse und Prüfungen eingesetzt werden, die vor dem Beratungsgespräch noch nicht begonnen haben oder berechnet oder bezahlt sind. Das Verfahren stellt sich im Überblick wie folgt dar:

  • Voraussetzung für einen Prämiengutschein ist in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle. Prämiengutscheine können nicht elektronisch oder telefonisch beantragt werden. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn sie erfüllt sind, erhalten Sie einen Gutschein. Um einen Prämiengutschein erhalten zu können, müssen zum Beratungsgespräch folgende Dokumente vorgelegt werden:

    • Lichtbildausweis

    • Einkommensteuerbescheid des letzten oder vorletzten Kalenderjahres, eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen

    • Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutscher Staatsbürger sind

  • Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und empfiehlt geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt die Finanzierungsmöglichkeiten.

  • Sie buchen bei einem Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein.

  • Der Weiterbildungsanbieter beantragt bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie die Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes.

Weitere Informationen: www.bildungspraemie.info