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Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen
zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche,
allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche
Beschäftigungsbiographie zu treffen, führte die Bundesregierung eine
"Bildungsprämie" ein. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur
individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt
werden. Außerdem müssen Bildungsausgaben als Investition verstanden werden
- auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung
investieren. Dies geschieht mit Hilfe von zwei Komponenten zur
Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung:
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Einen Prämiengutschein im Wert von max. 500
€ können Erwerbstätige (einschließlich geringfügig Beschäftigte mit
einer durchschnittlichen wöchentlichen Mindestbeschäftigungszeit von 15
Stunden, Aufstocker, Beschäftigte in Elternzeit) erhalten, deren zu versteuerndes
Jahreseinkommen 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten unter
Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie
selbst für die Weiterbildung aufbringen.
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Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im
Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die
Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
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Prämiengutscheine können nur für Kurse und
Prüfungen eingesetzt werden, die vor dem Beratungsgespräch noch nicht
begonnen haben oder berechnet oder bezahlt sind. Das Verfahren stellt sich im Überblick wie folgt dar:
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Voraussetzung für einen Prämiengutschein ist
in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch in einer
Beratungsstelle. Prämiengutscheine können nicht elektronisch oder
telefonisch beantragt werden. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die
persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen
an die Weiterbildung geklärt. Wenn sie erfüllt sind, erhalten Sie einen
Gutschein. Um einen Prämiengutschein erhalten zu können,
müssen zum Beratungsgespräch folgende Dokumente vorgelegt werden:
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Lichtbildausweis
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Einkommensteuerbescheid des letzten oder
vorletzten Kalenderjahres, eine Nichtveranlagungsbescheinigung
oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum
Einkommen
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Nachweis über den Aufenthaltsstatus,
sofern Sie nicht deutscher Staatsbürger sind
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Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel
und empfiehlt geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt die
Finanzierungsmöglichkeiten.
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Sie buchen bei einem Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder
eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der
Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die
anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem
Prämiengutschein.
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Der Weiterbildungsanbieter beantragt bei der Service- und Programmstelle
Bildungsprämie die Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes.
Weitere Informationen:
www.bildungspraemie.info
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